Ich habe eine Frage zum GEG. Ich bin mit 50 % Miteigentümer im Haus meines Vaters - seit 2007. Sollte mein Vater versterben, würde ich die anderen 50 % des Hauses erben. Muss ich dennoch die Sanierung durchführen gem. GEG?
Ja, in diesem Fall müssten Sie die Nachrüstpflichten erfüllen. Denn die Ausnahme im GEG gilt nur für Eigentümer, die ein Ein- oder Zweifamilienhaus seit mindestens Februar 2002 als Eigentümer selbst bewohnen. Nachlesen können Sie das in §§ 47 und 73 GEG).
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