Wenn ich nach dem Tod eines Elternteils (Vater) mein Elternhaus teilweise (!) erbe und der überlebende andere Elternteil (Mutter) Miteigentümer bleibt, gilt dann für mich die Sanierungspflicht innerhalb von 2 Jahren? Spielt es eine Rolle, wie lange der überlebende Elternteil schon im Haus wohnt? Die Eltern leben dort seit den Siebzigerjahren. Spielt es eine Rolle, zu wie viel Prozent ich durch Erbschaft Miteigentümer werde und zu wie viel Prozent das Haus noch dem überlebenden Elternteil gehört?
Nein, das spielt in der Regel keine Rolle. Handelt es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus, gilt die Ausnahme, solange ein Eigentümer eine Wohnung im Haus schon am 01. Februar 2002 als Eigentümer bewohnt hat.
Wichtig zu wissen ist, dass die Bundesländer teilweise unterschiedlich mit den Vorgaben im GEG umgehen. Eine verbindliche Antwort bekommen Sie daher nur von der für das GEG zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland.