x
Expertenrat

Greift die Nachrüstpflicht im GEG, wenn ein Eigentümer im Haus bleibt und die Anteile eines anderen Eigentümers auf einen neuen übergehen?

Frage von Andreas A. am 16.11.2025 

Wenn ich nach dem Tod eines Elternteils (Vater) mein Elternhaus teilweise (!) erbe und der überlebende andere Elternteil (Mutter) Miteigentümer bleibt, gilt dann für mich die Sanierungspflicht innerhalb von 2 Jahren? Spielt es eine Rolle, wie lange der überlebende Elternteil schon im Haus wohnt? Die Eltern leben dort seit den Siebzigerjahren. Spielt es eine Rolle, zu wie viel Prozent ich durch Erbschaft Miteigentümer werde und zu wie viel Prozent das Haus noch dem überlebenden Elternteil gehört?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nein, das spielt in der Regel keine Rolle. Handelt es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus, gilt die Ausnahme, solange ein Eigentümer eine Wohnung im Haus schon am 01. Februar 2002 als Eigentümer bewohnt hat.

Wichtig zu wissen ist, dass die Bundesländer teilweise unterschiedlich mit den Vorgaben im GEG umgehen. Eine verbindliche Antwort bekommen Sie daher nur von der für das GEG zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Förderüberblick Sanierung

 

PraxisTalk Energieberatung

 

Webinare für Energieberater

 

Online-Energieberatung

 

Newsletter-Abo