Muss ich nicht sanieren, wenn ich das Haus 1992 gekauft habe und als Nebenwohnung geführt wurde und ich am 8.6.2002 ins Haus als Hauptwohnung gezogen bin? Oder muss ich dann trotzdem sanieren nach dem neuen GEG?
Haben Sie bereits am 01. Februar 2002 als Eigentümer im Ein- oder Zweifamilienhaus gewohnt, gelten die Nachrüstpflichten aus dem GEG nicht. Dass Sie das Haus als Haupt-/Alleinwohnsitz genutzt haben müssen, ist im GEG nicht definiert. Wir gehen daher davon aus, dass Sie die Vorgaben erfüllen und die Ausnahme nutzen können. Beachten Sie aber bitte, dass die Länder teilweise unterschiedlich mit den Vorgaben des GEG umgehen. Eine verbindliche Antwort bekommen Sie daher nur von der zuständigen Stelle in Ihrer Region.
Die Nachrüstpflichten betreffen nicht gedämmte Dachböden zu unbeheizten Dachräumen unter nicht gedämmten Dächern und 30 Jahre alte Heizungen, die bisher nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren. Andere Dämmpflichten gelten auch, wenn Sie schon am 01. Februar im Haus gewohnt werden. Zum Tragen kommen diese allerdings erst dann, wenn Sie Maßnahmen nach Anlage 7 GEG durchführen. Das heißt: Erneuern Sie mehr als 10 Prozent der Fassade, müssen Sie die sanierten Bereiche gemäß GEG dämmen.