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Expertenrat

Was gilt offiziell als Nachweis des Mindestwärmeschutzes bei der Nachrüstpflicht zur Dämmung der obersten Geschossdecke?

Frage von Manuela K. am 22.11.2015 

Wir haben ein Doppelhaus und möchten uns über die Nachrüstpflicht der obersten Geschossdecke nach EnEV 2014 informieren. Was gilt offiziell als Nachweis des Mindestwärmeschutzes? Ist es ausreichend den U-Wert anhand der Tabelle für Bauteile im Gebäudebestand (nach Baujahr) der dena zu bestimmen oder muss man den U-Wert anhand des genauen Schichtaufbaus ermitteln? Wie geht man vor, wenn der genaue Aufbau der Decke nicht bekannt ist? Gilt die Nachrüstpflicht auch, wenn wir selbst eine Doppelhaushälfte bewohnen?  

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz hat schon für die EnEV 2009 erläutert (pdf-Datei, ab Seite 4), wann der Mindestwärmeschutz bei obersten Geschossdecken gegeben ist, und zwar in der Regel bei massiven Deckenkonstruktionen, die seit 1969 errichtet wurden, und bei Holzbalkendecken aller Baualtersklassen. Danach können Sie eine erste Einschätzung vornehmen. Sie können aber auch die dena-Tabelle zur Hand nehmen oder einen Energieberater/Architekten befragen.

Ausgenommen von der Nachrüstpflicht sind selbst genutzte Häuser mit maximal zwei Wohnungen, wenn der Eigentümer schon vor dem 1. Februar 2002 im Haus gewohnt hat.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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