Was muss ich beim Verkauf einer eigenen, vermieteten Bestandsimmobilie bezüglich des GEG beachten? Muss ich vor dem Verkauf die Maßnahmen des GEG umsetzen (Energieausweis, Dachbodendämmung, Rohrdämmung, Austausch Heizung), wenn diese bisher nicht umgesetzt worden sind?
Grundsätzlich gehen mit dem Verkauf der Immobilie auch die Nachrüstpflichten auf den neuen Eigentümer über. Galt bei Ihnen eine Ausnahme, greifen die Pflichten beim Eigentumsübergang und der neue Eigentümer hat zwei Jahre Zeit, die geforderten Maßnahmen umzusetzen. Bei Verstößen gegen die Nachrüstpflichten drohen hingegen hohe Bußgelder.
Aus der Ferne können wir leider nicht beurteilen, welcher Fall bei Ihnen zutrifft. Eine verbindliche Antwort bekommen Sie aber von einem Energieberater aus Ihrer Region.