Ich habe in 2014 ein Haus gekauft, Baujahr 1970. Das Dach ist ungedämmt. Wie kann ich feststellen, ob ich die oberste Geschossdecke nun nachträglich dämmen muss? Pläne des Hauses sind nur spärlich vorhanden.
Experten gehen davon aus, dass der Mindestwärmeschutz in der Regel bei Holzbalkendecken aller Gebäudealtersklassen und bei Decken in Massivbauweise ab Baualtersklasse 1969 erfüllt ist. Wenn Ihr Haus also Baujahr 1970 ist, muss die oberste Geschossdecke höchstwahrscheinlich nicht gedämmt werden.
Wenn Sie weiter unsicher sind, können Sie dazu auch einen Energieberater oder Architekten befragen. Sie können Ihnen nach einem Vor-Ort-Termin Auskunft über die Beschaffenheit der obersten Geschossdecke geben und Sie entsprechend beraten, ob Sie dämmen müssen oder sich eine freiwillige Dachbodendämmung rechnen würde.