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Expertenrat

Wie weise ich nach, dass meine Heizung zu mindestens 65 % auf erneuerbare Energien setzt?

Frage von Sönke G. am 18.01.2023 

Bei Errichtung sowie Nachrüstung von Wärmepumpen und Biomasseanlagen zur Raumheizung inkl. der Nachrüstung bivalenter Systeme müssen die durch die Anlagen versorgten Wohneinheiten oder Flächen nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % durch erneuerbare Energien beheizt werden. Wie wird das nachgewiesen/ berechnet?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Möglich ist der Nachweis aller Voraussicht nach mit einer Heizlastberechnung für die entsprechenden Räume oder Wohneinheiten. Die neue Heizung muss dann mindesten 65 Prozent der erforderlichen Leistung aufbringen können. Der Nachweis erfolgt im Rahmen der Fachunternehmererklärung durch Ihren Heizungsbauer.


Update vom 30.05.2023: Die 65 Prozent erneuerbare Energien beziehen sich auf den Wärmebedarf im Haus. Die Leistung der EE-Heizung liegt daher in aller Regel unter 65 Prozent der Heizlast. Den Nachweis erbringt ein Energieberater nach den Vorgaben der DIN V 18599. Entscheiden Sie sich für die Kombination aus fossiler Heizung und Wärmepumpe, genügt eine Wärmepumpenleistung von 30 Prozent der Heizlast (gilt für den Teillastpunkt „A“ nach DIN EN 14825). 

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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