Muss ich das Alter meiner Gasheizung der KfW wegen des Klimageschwindigkeitsbonus nachweisen? Wenn ja, reicht dann eine Messbescheinigung von 1997 und 1998? Ein Inbetriebnahmeprotokoll ist leider nicht mehr vorhanden. Die originale Rechnung wohl.
Ja, hier ist eine taggenaue Berechnung nötig. Das Inbetriebnahmedatum können Sie dabei mit der Rechnung vom Einbau oder mit einem Protokoll des Schornsteinfegers nachweisen. Letzteres bekommen Sie in der Regel vom zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister – hier ist die Anlage im Kehrbuch eingetragen.