Wir rüsten unser Heizungssystem auf eine Luft-Luft-Wärmepumpe um. Die alte Ölheizung soll ausgebaut werden. Die Stilllegung der Heizung wird durch unseren Schornsteinfeger schriftlich bestätigt. Nach Rücksprache mit unserem örtlichen Abfallwirtschaftszentrum können wir die Öltanks reinigen und zur Entsorgung dort vorbeibringen. Auch die zur Reinigung genutzten Mittel können wir dort abgeben. Das Abfallwirtschaftszentrum würde uns auf einem von uns aufgesetzten Schreiben bestätigen, dass die Heizöltanks und die Reinigungsmittel dort entsorgt wurden. Reicht dies für den Klimageschwindigkeitsbonus aus?
Voraussetzung ist der Austausch von funktionstüchtigen Gas-, Biomasse-, Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen. Fachhandwerker oder Energieberater müssen das in der Bestätigung nach Durchführung (BnD) bestätigen. Als Entsorgungsnachweis genügt dabei der Nachweis vom Abfallwirtschaftszentrum.
Wie Sie die Förderung der Wärmepumpe richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.