x
Expertenrat

Wie weise ich die Entsorgung meiner Ölheizung bei der Förderung nach?

Frage von Lukas R. am 24.02.2023 

Genügt der Nachweis eines Unternehmens auf der Rechnung auf dem "Entsorgung Heizung inkl. Heizöltank" steht oder benötige ich von dem Unternehmen einen Nachweis darüber, wie der Tank und wo der Tank entsorgt wurde? Ist die Reinigung des Tanks darin enthalten oder benötige ich dafür einen extra Nachweis? Ich will vermeiden, dass ich Förderansprüche verliere. Welche Nachweise werden von der KfW konkret verlangt?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Den Nachweis für die fachgerechte Entsorgung erbringen Sie zum einen mit der Fachunternehmererklärung oder der "Bestätigung nach Durch­führung“ (BnD) für die KfW.  Außerdem benötigen Sie eine Rechnung oder einen Entsorgungsnachweis von einer zugelassenen Fachfirma. Das kann Ihr Heizungsbauer oder eine separate Tankschutzfirma sein.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Sanierung KfW-Effizienzhaus

 

eBook Förderung Heizungsoptimierung

 

Förder-Service für die neue Heizung

 

Newsletter-Abo