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Expertenrat

Welche Unterlagen benötige ich für die Beantragung der Förderung für eine Wärmepumpe?

Frage von Sebastian T. am 11.04.2021 

Welche Unterlagen benötigt man für die Wärmepumpen-Förderung der BAFA gemäß BEG seit dem 1.1.21? So wie ich es verstanden habe, braucht man neben hydr. Abgleich, Fachunternehmererklärung und den Rechnungen auch Wärmemengenzähler sowohl für Warmwasser als auch für Raumheizung sowie einen Stromzähler für die LWP? Ist das so korrekt oder gilt dies erst ab dem 01.01.2023?

Und was ist mit Versicherungsschein gemeint? Die Versicherung der wahrheitsgemäßen Angaben?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Erforderlich sind bereits jetzt Messgeräte, mit denen sich alle Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemengen der förderfähigen Wärmeerzeuger erfassen lassen. In Bezug auf die Wärmepumpe geht es dabei um  einen Wärmemengenzähler und einen Stromzähler für den Wärmepumpenstrom. Beide Geräte sind erforderlich, um die Effizienz der Anlage zu ermitteln.

Bis zum 01. Januar 2021 ist außerdem eine Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige nachzurüsten.

Darüber hinaus benötigen Sie:


  • einen Nachweis für den hydraulischen Abgleich und die optimale Einstellung der Heizkurve
  • Fachunternehmererklärung
  • Rechnungen und Zahlungsnachweise
  • DVGW W 120-2 Zertifikat von Bohrfirmen (nur bei Sole/Wasser-Wärmepumpe mit neuen Sondenbohrungen)
  • Versicherungsschein zur Absicherung von Erdbohrungen (nur bei Sole/Wasser-Wärmepumpe mit neuen Sondenbohrungen)
  • Prüfzertifikat der Wärmepumpe (Herstellerangaben)
  • Herstellernachweis zu Kenndaten und Netzdienlichkeit

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die Wärmepumpe herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.


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