x
Expertenrat

In den technischen Unterlagen finde ich den Nennwert und den Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit von Dämmstoffen. Welcher Wert ist bei der Förderung zulässig?

Frage von Christof F. am 05.12.2025 

Folgender Fall: Ein Kunde besitzt ein größeres, denkmalgeschütztes bäuerliches Anwesen, in dem er selbst wohnt. Durch Umzug einer im Ökonomieteil untergebrachten Firma entsteht jetzt ein Leerstand, welcher durch verschiedene Wohneinheiten wieder genutzt werden soll. Hier wurden die Genehmigungen jetzt erteilt.

Da wir durch die Fördervorgaben KfW Technische Mindestanforderungen an eine gewisse Qualität der Dämmung gebunden sind, habe ich nun folgende Anfrage. Hier gilt für die Dämmung des Daches mit Einbau einer Dämmung mind. Wärmeleitfähigkeit kleiner gleich Lambda 0,040 W/mK

Im technischen Datenblatt bekannter Hersteller sind folgende Werte zu finden:
- Nennwert der Wärmeleitfähigkeit Lambda D = 0,040 W/mK
- Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit Lambda B = 0.042 W/mK

Darf ich nun dieses Material zur Dämmung des Daches Denkmal verwenden oder nicht ? Danke für eine klärende Auskunft. Ich habe euch auch das letzte Mal 3 Kaffee spendiert, damit ihr das in der gemütlichen Runde genießen könnt 😀

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Vielen lieben Dank für den Kaffee ;) Der Nennwert der Wärmeleitfähigkeit ist der vom Hersteller unter standardisierten Laborbedingungen gemessene Wert und dient vor allem als Vergleichsgrundlage für Dämmstoffe. Der Bemessungswert berücksichtigt dagegen reale Einflüsse wie Feuchtigkeit oder Alterung und ist daher etwas höher.

Aus den TMA zur BEG-Förderung geht hervor, dass Sie als Nachweis "Herstellernachweise der energetischen Eigenschaften, insbesondere bei Dämmmaßnahmen zu den Bemessungswerten der Wärmeleitfähigkeit der verbauten Materialien beziehungsweise den U-Werten bei Fenstern/Türen/Toren" benötigen. Zulässig sind also Materialien, deren Bemessungswerte den gegebenen Vorgaben entsprechen. Das Beispielmaterial wäre demnach nicht förderbar.

Unser Tipp: Geht es um ein konkretes Produkt, können Sie sich die Förderbarkeit vorab von Ihrem Fördergeber bestätigen lassen. Ansprechpartner erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 539 9002 (KfW) bzw. 06196 908-1625 (BAFA). Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Förderüberblick Sanierung

 

PraxisTalk Energieberatung

 

Webinare für Energieberater

 

Online-Energieberatung

 

Newsletter-Abo