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Expertenrat

Wie ist die Nettogrundfläche eines Gebäudes bei der Förderung zu berechnen?

Frage von Gunhild K. am 25.03.2023 

Wie ermittelt man die Nettogrundfläche für Nichtwohngebäude für die BEG EM-Förderung? Wo kann man dazu eine Definition nachlesen? Was gehört dazu und was nicht?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Nettogrundfläche eines Gebäudes ist die Summe aller Grundflächen, die Ihnen tatsächlich zur Verfügung stehen. Dazu gehören auch Flächen für freiliegende Installationen, Einbaumöbel und Einbauten (Öfen, Heiz- und Klimageräten), Vormauerungen (nicht raumhoch), versetzbare Raumteiler sowie Installationskanäle, -schächte und Kriechkeller mit mehr als 1,0 m² lichtem Querschnitt. Konstruktionsflächen wie die Standflächen der Wände sind hingegen nicht anzurechnen.

Nachlesen können Sie das in DIN 277 mit dem Titel "Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau". Benötigen Sie hierbei Unterstützung, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Planer, Berater oder Fachhandwerker aus Ihrer Region.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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