Wie ermittelt man die Nettogrundfläche für Nichtwohngebäude für die BEG EM-Förderung? Wo kann man dazu eine Definition nachlesen? Was gehört dazu und was nicht?
Die Nettogrundfläche eines Gebäudes ist die Summe aller Grundflächen, die Ihnen tatsächlich zur Verfügung stehen. Dazu gehören auch Flächen für freiliegende Installationen, Einbaumöbel und Einbauten (Öfen, Heiz- und Klimageräten), Vormauerungen (nicht raumhoch), versetzbare Raumteiler sowie Installationskanäle, -schächte und Kriechkeller mit mehr als 1,0 m² lichtem Querschnitt. Konstruktionsflächen wie die Standflächen der Wände sind hingegen nicht anzurechnen.
Nachlesen können Sie das in DIN 277 mit dem Titel "Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau". Benötigen Sie hierbei Unterstützung, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Planer, Berater oder Fachhandwerker aus Ihrer Region.