Expertenrat

Gilt eine Austauschpflicht für Gasheizungen nach dem Hausverkauf? Die Heizung ist erst drei Jahre alt.

Frage von Herr G. am 23.05.2023 

Muss ein neuer Eigentümer die 3 Jahre alte Gasheizung wieder ausbauen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nein. Das wäre nicht wirtschaftlich und ist im Entwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz auch nicht so vorgesehen. Ein Austausch ist nur dann Pflicht, wenn es sich bei 30 Jahre alten Heizungen um Konstanttemperaturkessel handelt oder dann, wenn die Heizung irreparabel kaputt geht. In beiden Fällen ist dann ab 2024 voraussichtlich ein Erneuerbare-Energien-Anteil vom 65 Prozent zu erreichen. Aktuelle Informationen zum Thema geben wir Ihnen im Beitrag "Update: Verbot von Öl- und Gasheizungen ab 2024. Ein Faktencheck".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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