Muss ein neuer Eigentümer die 3 Jahre alte Gasheizung wieder ausbauen?
Nein. Das wäre nicht wirtschaftlich und ist im Entwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz auch nicht so vorgesehen. Ein Austausch ist nur dann Pflicht, wenn es sich bei 30 Jahre alten Heizungen um Konstanttemperaturkessel handelt oder dann, wenn die Heizung irreparabel kaputt geht. In beiden Fällen ist dann ab 2024 voraussichtlich ein Erneuerbare-Energien-Anteil vom 65 Prozent zu erreichen. Aktuelle Informationen zum Thema geben wir Ihnen im Beitrag "Update: Verbot von Öl- und Gasheizungen ab 2024. Ein Faktencheck".