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Expertenrat

Muss der neue Eigentümer 2025 die Ölheizung austauschen, wenn ich diese 2023 neu einbauen lasse?

Frage von Jörn D. am 04.04.2023 

Ein Haus wird vom Eigentümer bewohnt. Zurzeit gibt es keine weiteren Mieter. Die Ölheizung wurde 1995 eingebaut und regelmäßig gewartet. Sie ist in Ordnung. Wenn ich trotzdem 2023 eine neue Heizung einbaue, was geschieht 2025 bei Verkauf. Muss der neue Eigentümer neue Heizung mit 65 % Öko einbauen oder hat die Heizung Bestandsschutz?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Bauen Sie jetzt eine neue Heizung ein, geschieht ab 2025 bei einem Verkauf nichts. Der neue Eigentümer muss (aller Voraussicht nach) keine neue Heizung einbauen. Der aktuelle Referentenentwurf zur GEG-Änderung sieht vor, dass Heizkessel längstens bis zum 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen.

Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwertheizung, kommen aber auch ohne Heizungserneuerung keine Austauschpflichten auf den neuen Eigentümer zu. Denn diese gelten nach wie vor nur für Anlagen, die mindestens 30 Jahre alt sind und auf Konstanttemperaturtechnik basieren.

Steht ein Austausch an, kommt auch eine Öl-Hybridheizung infrage. Dabei handelt es sich um die Kombination aus Ölbrennwertheizung und Wärmepumpe. Die Wärmepumpe muss mindestens 30 Prozent der Heizlast decken und versorgt das Haus dabei in der Übergangszeit und an milden Wintertagen mit Wärme. In vielen Altbauten ist das sinnvoll - eine individuelle Einschätzung erhalten Sie von einem Energieberater.

Wichtig zu wissen ist, dass die GEG-Änderung für 2024 bisher noch nicht beschlossen wurde. Gesetzliche Anforderungen können sich bis dahin also noch einmal ändern.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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