Im Februar wurde für mein vermietetes Haus ein Energieausweis ausgestellt. Nun ist die Heizung defekt und muss erneuert werden. Muss ich etwas im Zusammenhang mit dem Energieausweis (der dann ja nicht mehr aktuell ist) etwas beachten?
Sie schreiben nicht, ob es sich um ein Einfamilienhaus oder ein Haus mit mehreren Wohneinheiten handelt und ob es um einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis geht.
Grundsätzlich ist es so: Ein korrekt ausgestellter Energieausweis gilt zehn Jahre. Wenn allerdings die zentrale Heizungsanlage erneuert wird, gibt der Energieausweis nicht mehr den aktuellen Zustand des Hauses wieder. Deshalb muss nicht zwingend ein neuer Energieausweis erstellt werden, aber Sie sollten auf jeden Fall darüber nachdenken. Dabei käme dann vorerst nur ein Bedarfsausweis in Frage, denn für einen Verbrauchsausweis liegen ja mit der neuen Heizung noch nicht ausreichend Verbrauchsdaten vor. Für einen eventuell anstehenden Mieterwechsel wäre ein neu ausgestellter Energieausweis von Vorteil, denn mit der neuen Heizung würde das Gebäude sicher energiesparender und damit für Mieter interessanter eingestuft.