x
Expertenrat

Falle ich in die Regelungen des Solarspitzengesetzes, wenn ich den Speicher der bestehenden PV-Anlage erweitere?

Frage von Sibylle D. am 13.04.2025 

Ich möchte meinen bestehenden Stromspeicher vergrößern, von 9 auf 12 kWh. Die Maßnahme betrifft nur den Speicher, die PV-Module bleiben unverändert. Die PV-Anlage und bisheriger Speicher sind 2023 in Betrieb gegangen. Ich verstehe das so, dass ich das beim Netzbetreiber und dem Marktstammdatenregister anmelden müsste.

Hätte das Auswirkungen auf die EEG-Vergütung? Würde ich dadurch für die Anlage in die neuen Regelungen §14a EnWG und Solarspitzengesetz (Steuerung durch den Netzbetreiber etc.) fallen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das hängt von der Installation des Speichers ab. Kann dieser auch Strom aus dem Netz laden, gilt er als steuerbare Verbrauchseinrichtung und fällt somit unter die Vorgaben des §14a EnWG. Erweitern Sie mit dem Speicher lediglich den bestehenden PV-Speicher und kann dieser keinen Strom aus dem Netz aufnehmen, hat das keine Auswirkungen auf die bestehende Förderung.

Unser Tipp: Entscheiden Sie sich freiwillig für die Regelung nach §14a EnWG, bekommen Sie in der übrigen Zeit einen höheren Vergütungssatz. Einbußen fallen in vielen Fällen keine an. Denn die Zeiten negativer Strompreise lassen sich mit dem Speicher überbrücken, sodass es im besten Fall gar nicht zur Einspeisung kommt. Zudem gehen die Stunden nicht verloren. Sie werden am Ende an den 20-jährigen Förderzeitraum angehängt und dann vergütet.

Wir empfehlen Ihnen, das Thema mit Ihrem Netzbetreiber zu besprechen. Ansprechpartner finden Sie dabei über die Netzbetreiber-Suche von VNBDigital.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Förderüberblick Sanierung

 

PraxisTalk Energieberatung

 

Webinare für Energieberater

 

Online-Energieberatung

 

Newsletter-Abo