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Expertenrat

Muss ich die alte Heizung austauschen, wenn es sich um einen Niedertemperatur-Kessel handelt?

Frage von Claus F. am 20.10.2024 

Folgende Situation: Mir wurde 2022 das Einfamilienhaus meiner Eltern überschrieben.
Meine Eltern leben in diesem Haus weiterhin und haben einen eingetragenen Nießbrauch.
Das Haus ist Baujahr 1974 und mit einer Ölheizung ausgestattet. 1989 wurde ein neuer Heizkessel eingebaut. Niedertemperatur. Ist es richtig, dass Niedertemperatur-Ölheizungen vorerst weiter betrieben werden dürfen? Oder besteht Handlungsbedarf?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das ist korrekt. Das Betriebsverbot in § 72 GEG gilt nicht für Heizungen, die bereits auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren.

Handlungsbedarf besteht daher nur, wenn die Heizung die vorgegebenen Abgaswerte nicht mehr einhält. Wenn das der Fall ist, informiert Ihr Schornsteinfeger nach einer der regelmäßigen Messungen darüber.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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