Folgende Situation: Mir wurde 2022 das Einfamilienhaus meiner Eltern überschrieben.
Meine Eltern leben in diesem Haus weiterhin und haben einen eingetragenen Nießbrauch.
Das Haus ist Baujahr 1974 und mit einer Ölheizung ausgestattet. 1989 wurde ein neuer Heizkessel eingebaut. Niedertemperatur. Ist es richtig, dass Niedertemperatur-Ölheizungen vorerst weiter betrieben werden dürfen? Oder besteht Handlungsbedarf?
Das ist korrekt. Das Betriebsverbot in § 72 GEG gilt nicht für Heizungen, die bereits auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren.
Handlungsbedarf besteht daher nur, wenn die Heizung die vorgegebenen Abgaswerte nicht mehr einhält. Wenn das der Fall ist, informiert Ihr Schornsteinfeger nach einer der regelmäßigen Messungen darüber.