Mein Sohn wohnt in meinem Haus (ich bin Eigentümer) und bezahlt mir ganz normale Miete. Gerne würde ich ihm das Haus mit Nießbrauch übertragen. Wenn mein Sohn den Nießbrauch hat, kann er z.B. selbst Sanierungsmaßnahmen durchführen und diese in seiner Steuererklärung entsprechend geltend machen? Bekommt er auch die Förderung z.B. für eine Wärmepumpe?
BEG-Fördermittel für Maßnahmen am Haus sowie an der Technik (Lüftung, Wärmeschutz, Heizungsoptimierung) kann Ihr Sohn auch als Nießbraucher beantragen. Die Förderung der Heizung können Sie leider nur als Eigentümer beantragen, wenn es um BEG-Zuschüsse geht.
Die steuerliche Angabe von Sanierungskosten ist unter gewissen Voraussetzungen möglich. Und zwar immer dann, wenn die Rechte und Pflichten eines Dauerwohnberechtigten bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise den Rechten und Pflichten eines Eigentümers der Wohnung entsprechen und wenn er aufgrund des Dauerwohnrechtsvertrags bei Beendigung des Dauerwohnrechts eine angemessene Entschädigung erhält. Nießbrauch oder Mietzahlungen allein vermitteln das wirtschaftliche Eigentum hingegen meist nicht, weshalb der Steuerbonus für die Sanierung nach § 35c hier aller Voraussicht nach nicht infrage kommt. Sind Sie hier unsicher, empfehlen wir den Kontakt zu einem Steuerberater oder zu den Sachbearbeitern des Finanzamts.
Möglich ist aber der Steuerbonus für Handwerkerleistungen, wenn Ihr Sohn Maßnahmen an einer selbst genutzten Immobilie umsetzen lässt.