Dass ich als Nießbrauchnehmer nun keine Förderung beantragen kann, weiß ich. Wie ist es aber jetzt mit dem Rest der Kosten, kann ich die als Nießbrauchnehmer als Erhaltungsaufwand in der Steuererklärung angeben?
Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die Sanierung als Erhaltungsaufwand steuerlich abschreiben. Möglich ist das allerdings nur dann, wenn Sie die Wohnung oder das Haus vermieten, da sonst keine Werbungskosten für die Immobilie anfallen.
Wir empfehlen, in diesem Fall mit Ihrem Steuerberater zu sprechen und sich individuell beraten zu lassen. Aus der Ferne ist das ohne weitere Kenntnisse leider nicht möglich.
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