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Expertenrat

Kann ich die Kosten der Sanierung auch bei Nießbrauch als Erhaltungsaufwand in der Steuer angeben?

Frage von Heribert K. am 02.08.2026 

Dass ich als Nießbrauchnehmer nun keine Förderung beantragen kann, weiß ich. Wie ist es aber jetzt mit dem Rest der Kosten, kann ich die als Nießbrauchnehmer als Erhaltungsaufwand in der Steuererklärung angeben?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die Sanierung als Erhaltungsaufwand steuerlich abschreiben. Möglich ist das allerdings nur dann, wenn Sie die Wohnung oder das Haus vermieten, da sonst keine Werbungskosten für die Immobilie anfallen.

Wir empfehlen, in diesem Fall mit Ihrem Steuerberater zu sprechen und sich individuell beraten zu lassen. Aus der Ferne ist das ohne weitere Kenntnisse leider nicht möglich.

Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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