Kann ich bei einem Eigentümerwechsel einer Immobilie mit einer Ölheizung von 1992 diese durch eine neue Ölheizung ersetzen?
Auch bei einem Eigentümerwechsel gelten hier die Vorgaben des GEG. Eine Ölheizung dürfen Sie dabei aktuell einbauen. Wurde die kommunale Wärmeplanung noch nicht veröffentlicht, müssen Sie diese allerdings Schritt für Schritt auf Bio-Heizöl umstellen. 2029 beträgt der Mindestanteil 15 Prozent. 2035 sind es 30 und 2040 60 Prozent. Alternativ können Sie eine Regenerative-Energien-Anlage nachrüsten, die 65 Prozent der Wärme bereitstellt.
Eine Ausnahme besteht, wenn die Wärmeplanung bereits veröffentlicht wurde und den Ausbau eines Fernwärmenetzes vorsieht. In diesem Fall dürfen Sie jede Heizung einbauen, wenn Sie spätestens 10 Jahre später mit Nah-/Fernwärme gemäß den GEG-Vorgaben beliefert werden. Denken Sie daran, dass es für viele neue Heizungen eine Förderung gibt.
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