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Expertenrat

Ich habe meine Ölheizung entfernen lassen. Muss ich einen Prüfnachweis für die Stilllegung einreichen?

Frage von Torsten P. am 06.04.2023 

Ich habe meine alte Ölheizung ausbauen und entsorgen lassen, da auf eine Pelletheizung umgestellt wurde. Es ist nichts mehr von der Ölheizung da (kein Tank, kein Rohr, kein Kessel, nichts). Der Entsorgungsnachweis der Heizungsfachfirma wurde an die untere Wasserbehörde gesendet. Dieser reicht ihnen aber nicht aus und ich soll zusätzlich einen Stilllegungsnachweis durch einen Sachverständigen erbringen. Noch mal: Es ist nichts mehr vorhanden. Ist dies rechtens?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Im Rahmen der Prüfung zur Stilllegung weist ein Sachverständiger (Pflicht nach § 47 AwSV) die ordnungsgemäße Übernahme von Restölen zur Entsorgung nach. Der Experte prüft darüber hinaus, ob während der Arbeiten Heizöl ausgetreten ist.

Ob die Prüfung bei Stilllegung einer Anlage erforderlich ist, hängt von Tankvolumen und Standort ab. Bei unterirdischen Anlagen gilt die Pflicht immer. Außerhalb von Wasserschutzgebieten besteht die Vorgabe bei Tanks mit mehr als 10.000 Litern - innerhalb von Wasserschutzgebieten ist die Prüfung bereits bei Tanks mit 1.000 Litern und mehr durchzuführen. Nachlesen können Sie das in den Anlagen 5 und 6 in Verbindung mit § 39 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Heizöl entspricht dabei der WGK2.

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