In meinem Haus mit Ölheizung sind die Tanks von 1974. Bin ich verpflichtet, diese nun komplett zu tauschen?
Hier besteht grundsätzlich keine Pflicht. Es kann aber sein, dass ein Austausch der Tanks aus technischen Gründen erforderlich ist. Das erfahren Sie im Rahmen der Wartung durch eine Tankschutzfirma (Firma mit WHG-Zulassung) oder die Begutachtung durch einen Sachverständigen. Nach AwSV ist diese Prüfung für unterirdische Anlagen sowie oberirdische Anlagen mit mindestens 1.000 Litern in Schutzgebieten und festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten alle fünf Jahre zu wiederholen. Wir empfehlen die regelmäßige Wartung, um Schäden frühzeitig zu erkennen und Probleme durch auslaufendes Öl zuverlässig zu verhindern.
Geht es um die Heizung, ist ein Austausch ebenfalls nicht zwingend vorgeschrieben. Es gibt eine Heizungs-Austauschpflicht für 30 Jahre alte Anlagen. Diese betrifft allerdings nur Kessel, die noch nicht mit Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik laufen. Auch Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die diese bereits am 01. Februar 2002 als Eigentümer selbst bewohnt haben, sind von dieser Pflicht ausgenommen.
Sind Sie unsicher, ob ein Austausch erforderlich ist, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Energieberater oder Heizungsbauer aus Ihrer Region. Die Experten prüfen die örtlichen Gegebenheiten und geben eine fundierte Antwort.
Denken Sie daran, bei dem Tausch der Heizung auch die Förderung für die neue Heizung zu beantragen. Hier bekommen Sie Zuschüsse von bis zu 70 Prozent sowie kostengünstige Ergänzungsdarlehen. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.