Ich möchte meine Ölheizung im Sommer ausbauen und entsorgen. Es kommt eine Pelletheizung rein. Die Demontage kann ich selber, das Abklemmen wird von der Heizungsfirma gemacht. Die Kunststofftanks kann ich auch selbst reinigen, Putzlappen und Ölschlamm kann ich beim ansässigen Entsorgungsfachbetrieb entsorgen, er würde auch auf der Rechnung auf die Entsorgung einer Ölheizungsanlage etc. verweisen. Brauche ich dennoch eine Entsorgungsfirma? Wenn die Heizungsfirma alles fachgerecht abklemmt und bescheinigt, dass alles fachgerecht demontiert und gereinigt ist, kann ich das doch per Nachweis selbst entsorgen, oder?
Geht es um die Förderung der Heizung, benötigen Sie eine Bestätigung des Fachunternehmens bzw. des Energieeffizienz-Experten. Außerdem müssen Sie die Entsorgung mit einer Rechnung oder einem Entsorgungsnachweis nachweisen.
Zu beachten ist darüber hinaus allerdings auch die "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (AwSV). § 45 regelt dabei, dass zahlreiche Anlagen nur von Fachbetrieben errichtet, von innen gereinigt, instand gesetzt und stillgelegt werden dürfen. Dazu gehören Heizölverbraucheranlagen der Gefährdungsstufen B, C und D, also Anlagen mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1.000 Litern (siehe § 39 AwSV).
Zudem ist die Änderung von Anlagen in vielen Fällen meldepflichtig. Ob hier eine zusätzliche Sachverständigenprüfung erforderlich ist, erfahren Sie von der zuständigen Behörde in Ihrer Region (untere Wasserschutzbehörde). In Wasserschutzgebieten sind entsprechende Nachweise bei oberirdischen Anlagen schon bei mehr als 1.000 Liter Tankinhalt erforderlich. Außerhalb von Wasserschutzgebieten schreibt die AwSV entsprechende Prüfungen bei allen unterirdischen Tanks und bei oberirdischen Tanks ab 10.000 Litern vor (siehe Anlage 5 und 6 AwSV).