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Expertenrat

Bekomme ich den Ölheizungs-Austausch-Bonus auch, wenn ich neben der Wärmepumpe mit Gas heize?

Frage von Rainer S. am 08.11.2022 

Habe am 28.07.2022 einen Antrag auf Förderung (BEG-EM) meiner Heizungsanlage (Wärmepumpe) mit Entsorgung alter Ölheizanlage (plus 10 %) gestellt. Zum Zeitpunkt der Antragstellung war es möglich, zu einem späteren Zeitpunkt (dann ohne Förderung) noch eine Gastherme nachzurüsten, da nicht klar ist, ob die WP die nötige Heizleistung wirklich bringt.

Jetzt habe ich den Zuwendungsbescheid (20.10.2022) mit Fachunternehmererklärung bekommen und bin überrascht. Nun steht in der Fachunternehmererklärung unter Punkt 7, dass ich KEINE fossilen Brennstoffe mehr nutzen darf, wenn ich den die 10 % bzgl. der Entsorgung Ölanlage nutzen möchte. ABER: Bei Antragstellung war das doch nicht so? Ist hier eine falsche Fachunternehmererklärung meinem ZWB angehängt, denn dies ist doch erst für Anträge nach dem 15.08.2022 so.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In diesem Fall haben Sie recht. Zum Zeitpunkt der Antragstellung (dieser ist hier entscheidend) gab es den Ölheizungs-Austausch-Bonus. Dieser kam laut BEG-Richtlinie unter Punkt 5.3 a) auch dann infrage, wenn sie Fördermittel für eine Gasbrennwert-Hybridheizung beantragt haben. In Ihrem Fall sollte es also keine Probleme geben - Sie können die Anlage wie gewünscht errichten lassen und bei Bedarf auch eine zusätzliche Gasheizung einbauen. Möglich wäre es sogar, die Förderung auf eine Gas-Hybridheizung anzupassen - bis zu vier Wochen nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheids ist zudem eine Anpassung der Kosten realisierbar.

Wir empfehlen, das Vorhaben mit einem Sachbearbeiter des BAFA zu besprechen, um die korrekte Fachunternehmererklärung zu erhalten. Ansprechpartner erreichen Sie unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite erreichen.

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