Muss ich als Hausbesitzer gem. AwSV den Raum, in dem ein Stahl-Öltank steht, mit einer Tankraumfolie abdichten? Die Prüfung des Öltanks selbst erfolgt bereits regelmäßig alle 5 Jahre.
Nach § 18 AwSV sind Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Stoffe mit einer Rückhalteeinrichtung auszustatten. Haben Sie einen doppelwandigen Tank mit Leckageanzeige, ist in der Regel nichts weiter zu beachten, da die äußere Hülle die Funktion der Rückhalteeinrichtung erfüllt. Bei einwandigen Tanks ist das nicht der Fall. Hier ist eine Lösung nötig, um ausgetretene wassergefährdende Stoffe auf geeignete Weise zurückhalten. In der Regel erfüllen Sie die Anforderung mit einer um den Tank herum gemauerten Auffangwanne mit entsprechender Abdichtung.