Soweit ich das verstanden habe, gilt der Bestandsschutz für ältere Öfen auch weiter, wenn ich den Ofen austausche, heißt einen moderneren mit weniger Emissionen einbauen würde. Wenn ich in diesem Rahmen auch den Kamin modernisieren/sanieren möchte - greift hier auch der Bestandsschutz?
Zur Erklärung: Es geht um ein ca. 1900 erbautes Haus, das bisher ausschließlich eine Ofenheizung hatte. Der alte Ofen hat weiterhin Betriebserlaubnis, somit auch der alte Kamin. Ich würde gerne modernisieren, allerdings ist diese 15 Meter Abstandsregel nicht machbar, da das Nachbargebäude zur rechten nur ca. 8 m entfernt, aber ca. doppelt so hoch ist wie das zu modernisierende Gebäude. Ein neuer Kamin hätte dann ungefähr eine Kirchturmhöhe. Die einzige Chance zur Modernisierung wäre ein Bestandsschutz auch für den bestehenden Kamin.
Erhöhte Anforderungen an die Ableitung sind nach § 19 1. BImSchV auch bei einer wesentlichen Änderung der Feuerstätte einzuhalten. Nach Absatz 2 des Paragrafen gilt dabei Folgendes:
Nach den Auslegungsfragen /Vollzugsempfehlungen / Hinweisen zur Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) ist ein Austausch der Feuerstätte für feste Brennstoffe als wesentliche Änderung zu verstehen (siehe Frage 4 der Auslegung)
Wir empfehlen, das Vorhaben zeitnah mit Ihrem Schornsteinfeger zu besprechen, um eine Lösung zu finden. Aus der Ferne können wir an dieser Stelle leider keinen konkreten Tipp zur Umsetzung geben.