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Expertenrat

Gilt der Bestandsschutz meines Schornsteins auch, wenn ich den Ofen austausche oder muss ich dann die Ableitbedingungen aus § 19 der 1. BImSchV einhalten?

Frage von Anke P. am 06.12.2024 

Soweit ich das verstanden habe, gilt der Bestandsschutz für ältere Öfen auch weiter, wenn ich den Ofen austausche, heißt einen moderneren mit weniger Emissionen einbauen würde. Wenn ich in diesem Rahmen auch den Kamin modernisieren/sanieren möchte - greift hier auch der Bestandsschutz?

Zur Erklärung: Es geht um ein ca. 1900 erbautes Haus, das bisher ausschließlich eine Ofenheizung hatte. Der alte Ofen hat weiterhin Betriebserlaubnis, somit auch der alte Kamin. Ich würde gerne modernisieren, allerdings ist diese 15 Meter Abstandsregel nicht machbar, da das Nachbargebäude zur rechten nur ca. 8 m entfernt, aber ca. doppelt so hoch ist wie das zu modernisierende Gebäude. Ein neuer Kamin hätte dann ungefähr eine Kirchturmhöhe. Die einzige Chance zur Modernisierung wäre ein Bestandsschutz auch für den bestehenden Kamin.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Erhöhte Anforderungen an die Ableitung sind nach § 19 1. BImSchV auch bei einer wesentlichen Änderung der Feuerstätte einzuhalten. Nach Absatz 2 des Paragrafen gilt dabei Folgendes:


  • bei Dachneigungen bis einschließlich 20 Grad muss die Mündung des Schornsteins den First um mindestens 40 Zentimeter überragen oder von der Dachfläche mindestens 1 Meter entfernt sein
  • bei einer Dachneigung von mehr als 20 Grad muss die Mündung des Schornsteins den First um mindestens 40 Zentimeter überragen oder einen horizontalen Abstand von der Dachfläche von mindestens 2 Meter und 30 Zentimeter haben
  • bei Feuerungsanlagen mit einer Gesamtwärmeleistung bis 50 Kilowatt muss die Mündung des Schornsteins Lüftungsöffnungen, Fenster oder Türen in einem Umkreis von 15 Metern um mindestens 1 Meter überragen (der Umkreis vergrößert sich um 2 Meter je weitere angefangene 50 Kilowatt bis auf höchstens 40 Meter)

Nach den Auslegungsfragen /Vollzugsempfehlungen / Hinweisen zur Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) ist ein Austausch der Feuerstätte für feste Brennstoffe als wesentliche Änderung zu verstehen (siehe Frage 4 der Auslegung)

Wir empfehlen, das Vorhaben zeitnah mit Ihrem Schornsteinfeger zu besprechen, um eine Lösung zu finden. Aus der Ferne können wir an dieser Stelle leider keinen konkreten Tipp zur Umsetzung geben.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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