Wer kann mir im Raum Offenbach/Main sagen, ob ich einen Kaminofen mit einem Feinstaubfilter nachrüsten kann und wer macht das dann?
Ob Sie den Kaminofen nachrüsten müssen, hängt von den Emissionswerten ab. Diese sind in § 26 der 1. BImSchV vorgegeben und sollten nicht überschritten werden. Für eine Einzelraumfeuerungsanlage für feste Brennstoffe, die vor dem 22. März 2010 errichtet und in Betrieb genommen wurde, gelten dabei nachfolgende Grenzwerte:
Ob Sie diese Werte bereits einhalten, geht entweder aus dem Prüfbericht des Herstellers oder aus einer Messung hervor. Sind Fabrikat und Typ bekannt, können Sie zunächst in der HKI-Ofenliste nachsehen, ob der Kamin die 2. Anforderungsstufe der 1. BImSchV einhält. Ist das der Fall, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Liefern Hersteller und Ofenliste keine Werte, hilft eine Messung durch einen Schornsteinfeger aus Ihrer Region.
Sind Maßnahmen erforderlich, können Sie sich dazu anschließend an einen Ofen- und Kaminbauer wenden. Kontakte zu Experten und günstige sowie für Sie unverbindliche Angebote bekommen Sie dazu kostenfrei über unser Online-Angebots-Tool für Öfen und Kamine.