Muss ich bei dem Kauf eines Bungalows mit belüftetem Flachdach (6 cm Mineralwolldämmung, U-Wert ca. 0,7; R-Wert ca 1,6) das Dach zwingend weiter dämmen? Oder kann ich es so lassen. Gilt die Ausnahme DIN4108-2?
Eine Dämmpflicht gibt es nach Gebäudeenergiegesetz nur dann, wenn eine von oben frei zugängliche Decke zum unbeheizten Dachboden vorhanden ist. Diese müssten Sie dämmen, sofern das Dach oder die Decke selbst den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 noch nicht erfüllen. Mit der beschriebenen Dämmung sollte das der Fall sein.
Eine Dämmpflicht könnte außerdem greifen, wenn Sie das Dach sanieren, indem Sie die flächig aufgebrachte Abdichtung durch eine neue Schicht gleicher Funktion (bei Kaltdachkonstruktionen einschließlich darunter liegender Lattungen) ersetzen. Davon ausgenommen sind Dachflächen, die nach dem 31. Dezember 1983 unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften errichtet oder erneuert worden sind. Wir gehen davon aus, dass Sie diese Anforderung nicht erfüllen. Eine verbindliche Antwort gibt ein Energieberater nach individueller Prüfung.
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