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Expertenrat

Muss ich das Dach eines Hauses nach dem Kauf dämmen?

Frage von Eric B. am 26.02.2023 

Muss ich bei dem Kauf eines Bungalows mit belüftetem Flachdach (6 cm Mineralwolldämmung, U-Wert ca. 0,7; R-Wert ca 1,6) das Dach zwingend weiter dämmen? Oder kann ich es so lassen. Gilt die Ausnahme DIN4108-2?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Eine Dämmpflicht gibt es nach Gebäudeenergiegesetz nur dann, wenn eine von oben frei zugängliche Decke zum unbeheizten Dachboden vorhanden ist. Diese müssten Sie dämmen, sofern das Dach oder die Decke selbst den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 noch nicht erfüllen. Mit der beschriebenen Dämmung sollte das der Fall sein.

Eine Dämmpflicht könnte außerdem greifen, wenn Sie das Dach sanieren, indem Sie die flächig aufgebrachte Abdichtung durch eine neue Schicht gleicher Funktion (bei Kaltdachkonstruktionen einschließlich darunter liegender Lattungen) ersetzen. Davon ausgenommen sind Dachflächen, die nach dem 31. Dezember 1983 unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften errichtet oder erneuert worden sind. Wir gehen davon aus, dass Sie diese Anforderung nicht erfüllen. Eine verbindliche Antwort gibt ein Energieberater nach individueller Prüfung.


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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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