Wir übertragen unser Haus (Baujahr 1992) an unsere Tochter. Muss sie ab Übertragungsdatum innerhalb von 2 Jahren nach neuesten Vorschriften das Dach neu dämmen lassen?
Das ist generell nicht erforderlich. Eine Pflicht zur Dämmung des Daches gibt es nur, wenn Sie auch Maßnahmen am Dach ausführen. Welche das sind, lesen Sie im Beitrag "Gesetzliche Vorgaben des GEG 2024 für die Dachdämmung".
Haben Sie einen unbeheizten und von oben zugänglichen Dachboden, kann dessen Dämmung mit der Eigentumsübertragung zur Pflicht werden. Das gilt nach § 47 Abs. 1 GEG allerdings nur dann, wenn die oberste Geschossdecke die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 bisher nicht erfüllt. Dafür genügen in der Regel wenige Zentimeter Dämmung.
Sind Sie unsicher, ob die Dämmung zur Pflicht wird, empfehlen wir den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region. Dieser prüft die örtlichen Gegebenheiten und gibt eine fundierte Antwort. Ohne weitere Informationen ist das aus der Ferne leider nicht möglich.