Meine Freunde und ich wollen ab Oktober ein Haus mieten welches 1960 erbaut wurde, dieses hat nur einmal verglaste Fenster und noch keinen Energieausweis, muss der Vermieter einen Ausweis ausstellen? Und wenn ja, ist es Pflicht dass die Gläser mindestens 2-fach verglast sind?
Ja, der Vermieter muss einen Energieausweis erstellen lassen. Diesen muss er bei der Besichtigung des Hauses vorlegen und bei Abschluss des Mietvertrages in Kopie übergeben.
Die Erneuerung der Fenster ist nicht Pflicht. Nachrüstverpflichten aus der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) sind die Dachbodendämmung, der Austausch alter Heizungen und die Dämmung von Heizungsleitungen im Keller.