Ich möchte ein Fachwerkhaus (BJ ca.1617) mit denkmalgeschützter Fassade (sonst nicht) verkaufen. Benötige ich auch da einen Energieausweis?
Nach Rücksprache mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung handelt es sich in Ihrem Fall um eine Einzelfallentscheidung. Der Grund dafür ist, dass nur die Fassade und nicht das gesamte Gebäude unter Denkmalschutz steht.
Da die Bundesländer für den Vollzug der Energieeinsparverordnung verantwortlich sind, liegt die Entscheidung über die Energieausweispflicht in deren Hand. Eine Antwort bekommen Sie dabei vom Amt für Denkmalschutz oder der Vollzugsbehörde Ihres Bundeslandes.