Wir haben auf unserer Bestandsimmobilie (Bj 2000) eine PV-Anlage inkl. Stromspeicher und Wallbox installiert. Hat das eine Auswirkung auf den Energieausweis, wenn wir einen neuen beantragen würden? Geheizt wird weiterhin 100 % mit Gas.
Nach § 23 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) darf Strom aus erneuerbaren Energien, der im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zu einem zu errichtenden Gebäude erzeugt wird, bei der Ermittlung des Jahres-Primärenergiebedarfs in Abzug gebracht werden. Das betrifft jedoch nur Neubauten - für die Erstellung von Energieausweisen bestehender Gebäude ist eine ähnliche Regelung nicht im GEG enthalten. Aus diesem Grund wirkt sich die Photovoltaikanlage aller Voraussicht nach nicht auf den Energiebedarfsausweis aus.
Anders bei einem Verbrauchsausweis: Nutzen Sie eine Heizpatrone, um PV-Strom in die Heizung einzuspeisen, reduziert das den Gasverbrauch. Das Ergebnis des Verbrauchsausweises würde dadurch besser ausfallen. Heizen Sie wie angegeben zu 100 Prozent mit Gas, wirkt sich die Photovoltaikanlage auch hier nicht auf das Ergebnis des Energieausweises aus.