Ich habe im November 2018 eine PV-Anlage auf meinem EFH-Dach in Betrieb genommen. (6.0 kWp mit 20 Modulen Heckert-Solar; Ausrichtung S-W; 45° Neigung; SolarEdge Wechselrichter; Zwei-Wege-Zähler vom Netzbetreiber).
Ich möchte jetzt die Anlage mit 6 Modulen an der Fassade (1.8 kWp) erweitern. Die Ausrichtung der Module wäre um 90° nach S-O versetzt. Ich erhoffe mir einen früheren Beginn der Produktion gerade im Herbst und Winter, wenn die Sonne noch flach steht und sie mein S-W-Dach erst kurz vorm Mittag bescheint.
Ich nutze die Anlage zum Eigenverbrauch. Die SolarEdge-Technik ist in der Lage, das als eine Anlage zu sehen, obwohl die Ausrichtung unterschiedlich ist. Nun habe ich zu diesem Thema unterschiedliche Aussagen bekommen. Der Solarteur sagt ja, kann man machen, am vorhandenen Wechselrichter, in den selben String. Da bliebe es kostenseitig auch vertretbar. Der Netzbetreiber möchte aber einen separaten Wechselrichter und eine Messeinrichtung (Zähler), was die Kosten natürlich in die Höhe treibt.
Können Sie mir Informationen geben, was bei einer derartigen Erweiterung der Anlage zu beachten ist (auch hinsichtlich EEG)? Was muss, was kann?
In der Regel müssen Sie den Anforderungen des Netzbetreibers folgen, da dieser die Anlage letztlich auch abnehmen muss. Das heißt: Auch wenn die Erweiterung technisch problemlos möglich ist, kann ein zweiter Wechselrichter erforderlich sein. Die Anlage gilt dann nach dem EEG nicht als Erweiterung, sondern wird wie eine neue Anlage behandelt.
Wir empfehlen Ihnen, das Problem mit dem Bürgertelefon des Bundeswirtschaftsministeriums abzustimmen. Die Experten antworten unter der Rufnummer 030-340606550 auf rechtliche Fragen, die sich aus dem EEG ergeben.