Angenommen, ich würde heute eine Photovoltaik-Anlage bestellen. Was muss ich tun, um bis zu 40 % der Investitionskosten vom Finanzamt zurückzuerhalten?
Der von Ihnen beschriebene Betrag ist nur eine von mehreren Möglichkeiten der steuerlichen Abschreibung einer Photovoltaikanlage. Welche Form die beste für Sie ist und ob Sie als Photovoltaik-Betreiber vor dem Finanzamt ein Gewerbetreibender sind, sollten Sie unbedingt mit einem Steuerberater vor Ort klären. Grundsätzlich muss der Investitionsabzugsbetrag ein bis drei Jahre vor der Anschaffung geltend gemacht werden.
Mehr zu dem Thema erfahren Sie im Beitrag "In Photovoltaik-Anlage investieren und Steuervorteile nutzen".