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Expertenrat

Welches Datum gilt für die Photovoltaik-Steuerbefreiung: Auftrag oder Installation?

Frage von Peter B. am 30.09.2022 

Profitiere ich auch von der 0 %-Regel, wenn der Auftrag 2022 vergeben wurde, die Installation aber erst im Januar 2023 stattfindet?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Geht es um die Ertragssteuerbefreiung und den Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer für neue Photovoltaikanlagen, können wir Ihnen aktuell noch keine rechtlich verbindliche Antwort auf Ihre Frage geben. Grund dafür ist, dass es sich bei dem im September gefassten Beschluss um einen Gesetzesentwurf handelt und konkrete Regelungen noch nicht definiert sind. Sobald sich das ändert, informieren wir in unserem Newsletter darüber. Die wichtigsten Informationen zum aktuellen Stand haben wir im Beitrag "Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kW ab 2023" für Sie zusammengefasst.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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