Ich habe bereits eine Bestandsanlage mit 9,96 kWp (MwSt. wird abgeführt). Nun plane ich eine neue Anlage mit 24,6 kWp für dieses Jahr. Beide Anlagen werden auf mich geführt. Muss ich hier auf was achten hinsichtlich der MwSt. Befreiung?
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sind Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden stets begünstigt. Sie profitieren also vom Nullsteuersatz bei Installation/Lieferung. Das gilt auch dann, wenn Sie bereits eine Anlage nutzen.
Die wichtigsten Informationen zum Thema haben wir Ihnen auf der Seite "FAQ Steuererleichterungen für Photovoltaik-Anlagen" zusammengestellt. Bei individuellen steuerlichen Fragen empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Steuerberater aus Ihrer Region.