Schöne Sache mit dem EEG 2023. Aber was mache ich jetzt? Warten bis Januar oder schon eine Anlage bestellen? Die Umsatzsteuer möchte ich schon zurück! Gibt es einen Übergang für Anlagen ab einem bestimmten Datum?
Durch die geplante Steuerbefreiung profitieren Sie ab Januar voraussichtlich doppelt. Denn dann erhalten Sie eine höhere Einspeisevergütung (Diese gibt es für alle Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 30.7.2022 in Betrieb genommen wurden) und können die Photovoltaikanlage aller Voraussicht nach ohne Umsatzsteuer kaufen und montieren lassen. Das hat den Vorteil, dass Sie die Umsatzsteuer nicht steuerlich geltend machen müssen und somit auf die unkompliziertere Kleinunternehmer-Regelung setzen können.
Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass die erwähnte Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen erst einmal als Entwurf beschlossen wurde. Rechtlich verbindliche Informationen gibt es damit zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht. Die wichtigsten Informationen zum Thema haben wir Ihnen in den Beiträgen "EEG 2023: Photovoltaik lohnt sich jetzt noch mehr" und "Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kW ab 2023" noch einmal zusammengefasst.