Wir haben im Jahr 2022 eine PV-Anlage beauftragt, die jedoch wegen Lieferschwierigkeiten erst im Jahr 2023 in Betrieb gehen konnte. Für die im Jahr 2022 gelieferten und verbauten Anlagenteile haben wir über Teilrechnungen noch den vollen Mehrwertsteuersatz bezahlt. Wie kann ich mir die diese wiederholen, da die Anlage ja erst 2023 in Betrieb gehen konnte?
Wiederholen ist in diesem Fall nicht möglich. Sie können den Fachbetrieb allerdings um eine Korrektur der Rechnung bitten. Denn, wenn die Anlage 2023 fertiggestellt wurde, gilt der Nullsteuersatz. Der Fachbetrieb ist angehalten, diesen an Sie weiterzugeben. Eine entsprechende Pflicht besteht allerdings nicht.
Haben Sie sich für die Regelbesteuerung entschieden, können Sie die Steuer vom Finanzamt zurückfordern. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin aus Ihrer Region.