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Expertenrat

Wie bekomme ich die Steuer für eine 2022 beauftragte und 2023 fertig gestellte PV-Anlage zurück?

Frage von Stephan G. am 29.08.2024 

Wir haben im Jahr 2022 eine PV-Anlage beauftragt, die jedoch wegen Lieferschwierigkeiten erst im Jahr 2023 in Betrieb gehen konnte. Für die im Jahr 2022 gelieferten und verbauten Anlagenteile haben wir über Teilrechnungen noch den vollen Mehrwertsteuersatz bezahlt. Wie kann ich mir die diese wiederholen, da die Anlage ja erst 2023 in Betrieb gehen konnte?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Wiederholen ist in diesem Fall nicht möglich. Sie können den Fachbetrieb allerdings um eine Korrektur der Rechnung bitten. Denn, wenn die Anlage 2023 fertiggestellt wurde, gilt der Nullsteuersatz. Der Fachbetrieb ist angehalten, diesen an Sie weiterzugeben. Eine entsprechende Pflicht besteht allerdings nicht.

Haben Sie sich für die Regelbesteuerung entschieden, können Sie die Steuer vom Finanzamt zurückfordern. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin aus Ihrer Region.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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