Der Ehemann hat die Förderung beantragt, die Rechnung ist auf die Frau gegangen. Die TPN wurde hochgeladen. Wird es Probleme mit der BAFA geben?
Das BAFA gibt an, dass Rechnungen die förderfähigen Kosten, die Arbeitsleistung sowie den Standort der Installation ausweisen müssen. Belege müssen darüber hinaus den Zahlungsempfänger, den Grund der Zahlung, den Zahlungsbeweis und den Verwendungszweck ausweisen. Wichtig ist außerdem ein eindeutiges Zuordnungsmerkmal.
Der Antragsteller muss die Kosten übernehmen und letztlich auch den Verwendungsnachweis inklusive Kostennachweis einreichen. Erfüllen Sie all diese Voraussetzungen für Rechnungen und Belege, sollte einer Förderung nichts im Wege stehen.