x
Expertenrat

Unsere Kellerdeckendämmung ist im Bereich der Rohre unterbrochen. Ist das zulässig?

Frage von Ralf V. am 22.10.2018 

Eine Isolationsfirma hat die Deckenisolation im Bereich der Rohre und Abschieber unterbrochen und ist der Meinung, so richtig vorzugehen. "Auf dem gesamten Raum bezogen würde es nichts ausmachen!" Ist dies zulässig? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Bei der Kellerdeckendämmung gilt: Erst sollten die Rohre/Heizungsleitungen/Warmwasserleitungen nach EnEV gedämmt werden, dann wird die Kellerdeckendämmung stumpf an die gedämmten Rohrleitungen gestoßen. Ist über den Rohren nicht ausreichend Platz, können diese ohne Dämmung verbleiben. Aus Gründen des Wohnkomforts (damit es keine kalten Stellen im Fußboden im Erdgeschoss gibt) sollte aber nur so wenig Fläche wie möglich ohne Dämmung bleiben. Möglich ist es zum Beispiel, dass im Bereich zwischen Rohrdämmung und Kellerdecke dünnere oder zugeschnittene Dämmplatten zum Einsatz kommen. Vorausgesetzt natürlich, dass der Platz ausreicht.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Handwerker-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Kellerdämmung

 

Newsletter-Abo