Als Mitglied einer Eigentümergemeinschaft in einem Mehrparteien-Hauses - 56 Einheiten - (Bj. 1975?, Betonplatten-Bau) steht demnächst ein größerer Sanierungs-Umbau an (vorerst in 2 Treppenhäusern und 2 Eingangsbereichen).
Frage 1: Welche Fördermittel stehen seitens der KfW für die energetische Sanierung/ Umbau / Renovierung zur Verfügung?
Frage 2: Welche Mittel können die einzelnen Wohnungseigentümer z.B. für Wärmedämm-Maßnahmen (Fußböden ü/Tiefgarage und/oder Keller, Wände und Decken d. Wohnungen bzw. d. Hauses) in Anspruch nehmen? -- zusätzlich zu evtl. Landesmitteln in Schlesw.-Holstein?
Frage 3: Welche Ingenieure/Energieberater (Liste?) können Sie empfehlen?
Frage 4: Das Haus hat Flachdächer mit z.T. Kiesflächen, gibt es Zuschüsse für eine Begrünung?
Es wurde auf der letzten Eigentümer-Versammlung vorerst ein Ideen- u. Maßnahmen-Findungs-Gremium beschlossen unter Einschalten eines Architekten beschlossen.
Gibt es so eine Art "Förderantrags-Fahrplan" ? , damit nichts für die Planungen und Antragsstellungen vergessen wird.
Die beschriebenen Wärmedämm-Maßnahmen können zum Beispiel über das KfW-Programm 151/152 finanziert oder über das Programm 430 bezuschusst werden. Die Zuschüsse werden dabei unter anderem für Einzelmaßnahmen, wie das Dämmen von Wänden, Dachflächen, Kellern und Geschossdecken, die Erneuerung von Fenstern und Türen oder die Optimierung technischer Anlagen gewährt. Je Wohneinheit werden dabei 10 % der Kosten, maximal jedoch 5.000 Euro gezahlt. Wichtig ist, dass die Anträge zusammen mit einem Energieberater vor dem Beginn der Arbeiten gestellt werden.
Einen Überblick über mögliche Fördermittel der KfW finden Sie hier.
Über die IB.SH stellt auch das Land Schleswig Holstein Modernisierungs-Zuschüsse zur Verfügung, die mit KfW-Mitteln kombiniert werden können.
Generell ist es zu empfehlen, die Immobilie mit einem Energieberater aus Ihrer Region zu untersuchen. Dieser unterstützt Sie dabei, ein stimmiges Sanierungskonzept zu entwickeln, in die passenden Maßnahmen zu investieren, die besten Fördermöglichkeiten zu finden und alle infrage kommenden Mittel ordnungsgemäß zu beantragen. Die Energieberatung selbst kann dabei auch gefördert werden. Einen neutralen und kompetenten Energieberater finden Sie in der Expertenliste der KfW.
Bei der Begrünung von Dachflächen können unter Umständen Vergünstigungen der Niederschlagswasser-Beseitigungskosten in Anspruch genommen werden. Ob das möglich ist, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.