Wir wollen eine Giebelfassade mit einem Hochlochziegel 36er Mauerwerk mit einer vorgehängten Naturschieferfassade bekleiden. Was für eine Dämmstärke ist nötig?
Geht es um die komplette Fassade der Giebelwand, muss diese nach dem Anbringen der Platten die Anforderungen der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 einhalten. Gefordert wird dabei ein U-Wert von 0,24 W/m²K. Eine Ausnahme besteht dann, wenn die Außenwand unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften nach dem 31. Dezember 1983 errichtet oder erneuert wurde.
Welche Dämmstärke notwendig ist, hängt von der Qualität der bestehenden Fassade und der eingesetzten Dämmung ab. Wird eine Dämmung der Wärmeleitgruppe 035 eingesetzt, kann abhängig vom übrigen Mauerwerk eine Stärke von etwa 12 cm ausreichen.
Die KfW fördert die Sanierung der Fassade mit einem Kredit (Förderprogramm 151/152) oder einem Zuschuss (Förderprogramm 430). Zu beachten ist, dass mit der Förderung auch höhere Anforderungen den U-Wert gestellt werden. Alles wichtige über die Förderung der Fassaden-Dämmung haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
Wir empfehlen Ihnen vor Beginn der Maßnahme einen Energieberater aus Ihrer Nähe hinzuzuziehen. Der stellt sicher, dass alle Anforderungen eingehalten werden und ist für die Beantragung der KfW-Fördermittel ohnehin erforderlich. Einen Energieberater finden Sie in der Energie-Effizienz-Experten-Liste der KfW.