An einem Mietshaus mit 7 Wohnungen soll zunächst die Fassade außen gedämmt werden. Wie ist der Betrag steuerlich geltend zu machen? Außerdem sind die Fenster erneuerungsbedürftig. Kann man sie alle auf einen Schlag erneuern und das als Erhaltungsaufwand einsetzen oder z.B. auf 5 Jahre abschreiben?
Wird die Maßnahme als Erhaltungsaufwand gewertet, also als "Aufwendung für die Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen, Einrichtungen oder Anlagen", haben Sie die Möglichkeit die vollen Kosten mit einmal oder über einen Zeitraum von 5 Jahren abzusetzen.
Eine Ausnahme: Werden die Maßnahmen bis zu drei Jahre nach dem Kauf durchgeführt, sind sie auf den Kaufpreis anzurechnen. Zumindest dann, wenn die Kosten mehr als 15 Prozent des Kaufpreises betragen. Ist das der Fall, gelten besondere Abschreibungsregeln.
Um die beste Lösung für Sie zu finden, empfehlen wir Ihnen den Sachverhalt mit einem Steuerberater zu besprechen.