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Expertenrat

Gibt es eine Sanierungspflicht für Mietshäuser in schlechtem energetischen Zustand?

Frage von Paul R. am 09.11.2021 

Person A hat von Eigentümer B ein Haus aus den 1930ern gemietet. Das Haus ist in einem sehr schlechten Zustand bezüglich Wärmedämmung. Muss B das Haus nachrüsten oder muss A das Haus, das er ja schon gemietet hat, in dem erbärmlichen Zustand akzeptieren?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht in diesem Fall leider keine Sanierungspflichten vor. Abgesehen von der Dämmung begehbarer Dachböden sind Maßnahmen an der Gebäudehülle nur dann Pflicht, wenn Bauteile ersetzt oder erneuert werden.

Anders verhält es sich, wenn die Mietsache im aktuellen Zustand nicht nutzbar ist. Ob das der Fall ist und welche Möglichkeiten Sie haben, erklärt dabei ein Fachanwalt des örtlichen Mieterschutzbundes. Aus der Ferne können wir dazu leider keine rechtsverbindliche Auskunft geben.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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