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Expertenrat

Bekomme ich Fördermittel für die Sanierung, wenn ich nach der Erstellung eines iSFP weitere Maßnahmen einplane?

Frage von S R. am 17.11.2021 

Ich möchte neben einer energetischen Sanierung an meinem alten Gebäude und eine Aufstockung machen und größere Fenster einbauen als jetzt im Bestand. Ich habe nun einen iSFP beauftragt. Dieser ist auf den Istzustand des Gebäudes bezogen, also da ist die Aufstockung etc. nicht dabei. Ist das ein Problem bezüglich der Förderung? Ich habe da Bedenken, ob ich die Förderung bekomme, wenn ich später größere Fenster einbaue oder das Haus aufstocken lasse.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Generell ist hier zwischen dem Sanierungsfahrplan und der Bestätigung zur Förderung (TPB) zu unterscheiden. Der Sanierungsfahrplan ist eher informativ. Er zeigt Sanierungsmöglichkeiten auf und verhilft Ihnen zu einer höheren Förderung, wenn Sie die empfohlenen Maßnahmen später umsetzen. Er hat aber keinen Einfluss darauf, ob Sie die Förderung bekommen. Das gilt auch dann, wenn Sie zusätzliche Maßnahmen einplanen.

Anders ist das bei der technischen Projektbeschreibung (TPB für die Förderung des BAFA) oder der Bestätigung zum Antrag (BzA für die Förderung der KfW). Diese erstellt ein Energieberater für die zu beantragenden Maßnahmen - beispielsweise den Fenstertausch. Planen Sie bei der Sanierung zwischenzeitlich noch einmal um, erreichen aber nach wie vor die geplanten Werte, erhalten Sie die Förderung dennoch. Das Gleiche gilt, wenn Sie besser sanieren als eigentlich beantragt. Unter Umständen verschenken Sie dann aber Fördermittel, da sich die Kosten im Nachhinein nur einen Monat nach Bestätigung nach oben korrigieren lassen.

Haben Sie nur einen iSFP bestellt, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Sie planen die Sanierung, bestellen eine Bestätigung von Ihrem Energieberater und beantragen die Mittel.

Haben Sie bereits eine Bestätigung zum Antrag (TPB oder BzA), die Förderung aber noch nicht beantragt, können Sie die Bestätigung anpassen lassen, um die maximale Förderung zu erhalten.

Haben Sie eine Bestätigung zum Antrag (TPB oder BzA) und die Förderung ist bereits beantragt, können Sie die geplanten Maßnahmen durchführen und beliebig ergänzen. Sie bekommen dafür aber keine höhere Förderung. Daher ist es in diesem Fall oft besser, einen neuen Förderantrag zu stellen. Die Mittel der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Einzelmaßnahmen stehen Ihnen dabei in jedem Kalenderjahr erneut in voller Höhe zur Verfügung.

Sind Sie unsicher, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu Ihrem Energieberater oder zu Ihrem Fördergeber.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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