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Expertenrat

Muss meine Nichte das Haus sanieren, wenn ich es ihr überschreibe?

Frage von Jens S. am 08.04.2025 

Ich bin Eigentümer und bewohne mein Haus seit Sept. 2005. Ich habe eine Niedertemperatur-Ölheizung von 1992. Wenn ich im Jahr 2025 das Haus auf meine Nichte überschreibe, muss dann die Heizung nach der Umschreibung erneuert werden? Bzw. kommen evtl. andere Sanierungsauflagen auf meine Nichte zu?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Da Sie das Haus als Eigentümer seit 2005 selbst bewohnen, gelten bereits jetzt alle Nachrüstpflichten. Ausgenommen davon sind nur Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, die diese bereits am 01. Februar 2002 als Eigentümer selbst bewohnt haben.

Zu den Nachrüstpflichten gehört die Dämmung der von oben frei zugänglichen obersten Geschossdecke (wenn Dach und Decke nicht gedämmt), die Dämmung frei zugänglicher Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Bereichen und der Austausch 30 Jahre alter Gas- und Ölheizungen. Letzteres trifft in Ihrem Fall nicht zu, da es sich bereits um eine Niedertemperaturheizung handelt und diese von der gesetzlichen Austauschpflicht ausgenommen ist.

Wir empfehlen, das Gebäude einmal mit einem Energieberater zu begutachten, um zu erfahren, welche Pflichten und Potenziale zur Sanierung bestehen. Stehen Arbeiten an, bekommen Sie Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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