Seit 01.01.2020 können ja 20 % der Kosten für eine energetische Maßnahme über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden. Sind bei solch einer Sanierung alle damit verbundenen Kosten förderfähig oder nur Teile davon. Also sind beispielsweise die Kosten für die Demontage und Entsorgung alter Materialien oder Heizungsanlagen bzw. beim Dach die neuen Ziegel ebenfalls förderfähig? Oder ist das so ähnlich wie bei den Handwerker Rechnungen, wo nur die Lohnkosten berücksichtigt werden dürfen?
Bei der steuerlichen Förderung können Sie auch Kosten anrechnen, die für den fachgerechten Einbau beziehungsweise die fachgerechte Installation, für die Inbetriebnahme von Anlagen oder für notwendige Umfeldmaßnahmen anfallen. Den Steuerbonus bekommen Sie also nicht nur für die reinen Material- oder Lohnkosten. Nachzulesen ist das in der "Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetzes (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung – ESanMV)"