Eigentlich dachte ich, dass ich als Vermieter Sanierungskosten (solange sie unter den Erhaltungsaufwand fallen) steuerlich geltend machen kann. Im Beitrag "Steuerbonus für die Sanierung - das müssen Eigentümer wissen" lese ich aber wieder etwas anderes: Nämlich, dass ich Sanierungskosten NICHT absetzen kann. Was ist denn jetzt richtig - ich kapier langsam gar nichts mehr.
In diesem Fall ist beides richtig. Als Vermieter können Sie Sanierungskosten steuerlich als Werbungskosten geltend machen, wenn es sich um Erhaltungsaufwand handelt.
In unserem Beitrag geht es um eine gesonderte steuerliche Förderung. Mit dieser haben Sie die Möglichkeit, bis zu 40.000 Euro an Sanierungskosten von der Einkommensteuer abzusetzen. Bei einer steuerlichen Förderung von 20 Prozent betrifft das Sanierungskosten von insgesamt 200.000 Euro. Dieser sogenannte "Steuerbonus für die Sanierung" ist nur für Eigentümer selbst genutzter Immobilien verfügbar. Als Vermieter können Sie darauf nicht zurückgreifen.
Wir empfehlen Ihnen, das Vorhaben mit einem Steuerberater aus Ihrer Region zu besprechen. Dieser kennt die steuerlichen Rahmenbedingungen und sorgt individuell für maximale Einsparungen.