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Expertenrat

Kann ich auch als Vermieter Sanierungskosten von der Steuer absetzen?

Frage von Markus G. am 29.01.2023 

Eigentlich dachte ich, dass ich als Vermieter Sanierungskosten (solange sie unter den Erhaltungsaufwand fallen) steuerlich geltend machen kann. Im Beitrag "Steuerbonus für die Sanierung - das müssen Eigentümer wissen" lese ich aber wieder etwas anderes: Nämlich, dass ich Sanierungskosten NICHT absetzen kann. Was ist denn jetzt richtig - ich kapier langsam gar nichts mehr.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In diesem Fall ist beides richtig. Als Vermieter können Sie Sanierungskosten steuerlich als Werbungskosten geltend machen, wenn es sich um Erhaltungsaufwand handelt.

In unserem Beitrag geht es um eine gesonderte steuerliche Förderung. Mit dieser haben Sie die Möglichkeit, bis zu 40.000 Euro an Sanierungskosten von der Einkommensteuer abzusetzen. Bei einer steuerlichen Förderung von 20 Prozent betrifft das Sanierungskosten von insgesamt 200.000 Euro. Dieser sogenannte "Steuerbonus für die Sanierung" ist nur für Eigentümer selbst genutzter Immobilien verfügbar. Als Vermieter können Sie darauf nicht zurückgreifen.

Wir empfehlen Ihnen, das Vorhaben mit einem Steuerberater aus Ihrer Region zu besprechen. Dieser kennt die steuerlichen Rahmenbedingungen und sorgt individuell für maximale Einsparungen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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