Wir erwägen, eine Eigentumswohnung im EG eines 3-Parteienhauses zu kaufen. Das Haus ist Jahrgang 1970, hat eine fast 30 Jahre alte Ölheizung und vermutlich keine Dämmung. Lediglich die Fenster wurden 2013 ausgewechselt (Kunststoff mit Doppelverglasung). Auch die beiden anderen Wohnungen sollen verkauft werden. Können Sie einschätzen, was da auf uns zukommt und wie solche Eigentümerverhältnisse sich auswirken?
Da die Ausnahmen von den Sanierungs- und Nachrüstpflichten des GEG nur bei Ein- und Zweifamilienhäusern gelten, sollte hier erst einmal nichts auf Sie zukommen. Wichtig ist, dass die oberste Geschossdecke oder das darüberliegende Dach gedämmt ist, wenn eine von oben frei zugängliche Decke zum unbeheizten Dachboden vorhanden ist. Außerdem sollten die Rohrleitungen in unbeheizten Kellerräumen gedämmt sein. Die Heizung muss zudem über eine Regelung verfügen. Ist die Heizung älter als 30 Jahre, kann ein Austausch nötig sein. Das ist jedoch nur dann der Fall, wenn es sich bisher nicht um eine Niedertemperatur- oder Brennwertheizung handelt. Letztere waren zum Zeitpunkt des Einbaus (90er Jahre) bereits Standard.
Andere Sanierungspflichten greifen erst dann, wenn Sie ohnehin Arbeiten durchführen. So ist die Dachdämmung zum Beispiel erst bei einer Neueindeckung des Daches Pflicht. Ändern Sie den Putz an der Fassade oder lassen Sie eine Verkleidung nachrüsten, müssen Sie die entsprechenden Teile der Fassade gemäß GEG dämmen.
Unser Tipp: Besprechen Sie die Gegebenheiten mit einem Energieberater aus Ihrer Region. Dieser prüft die Situation vor Ort und zeigt verbindlich auf, welche Maßnahmen zu empfehlen oder nach GEG verpflichtend durchzuführen sind. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.